Glossar der Physik - Begriffserklärung





Laser
Der Begriff Laser ist ein Akronym und steht für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation, was auf Deutsch so viel wie Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung bedeutet. Ein Laser erzeugt einen sehr intensiven, stark gebündelten und einfarbigen Lichtstrahl. Normales Licht, wie das einer Glühbirne, besteht aus vielen verschiedenen Farben (Wellenlängen) und breitet sich in alle Richtungen aus. Laserlicht hingegen ist kohärent, das heißt, die Lichtwellen schwingen im Gleichtakt und breiten sich in nahezu parallelen Strahlen aus.
Diese besondere Eigenschaft des Laserlichts entsteht durch die "stimulierte Emission". In einem Lasermedium, das beispielsweise ein spezielles Gas, ein Kristall oder ein Halbleitermaterial sein kann, werden Atome durch Zufuhr von Energie, etwa durch Lichtblitze oder elektrischen Strom, in einen angeregten Zustand versetzt. Wenn diese angeregten Atome wieder in ihren Grundzustand zurückkehren, senden sie Lichtteilchen, sogenannte Photonen, aus. Treffen diese Photonen auf andere angeregte Atome, regen sie diese ebenfalls zur Aussendung von Photonen an, die exakt die gleiche Farbe und Richtung haben. So entsteht eine Kettenreaktion, die das Licht lawinenartig verstärkt. Spiegel an den Enden des Lasermediums reflektieren das Licht hin und her, wodurch die Verstärkung weiter erhöht wird, bis schließlich ein Teil des Lichts durch einen teildurchlässigen Spiegel austritt - der Laserstrahl.











