Immission bezeichnet im Umweltbereich das Einwirken von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen auf Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter. Sie stellt somit die am Empfangsort tatsächlich ankommende und wirksame Belastung dar. Der Begriff Immission ist von Emission und Transmission abzugrenzen. Emissionen sind die von einer Quelle ausgehenden Stoffe oder Energieformen, beispielsweise Abgase aus einem Schornstein oder Lärm von einer Maschine. Transmission beschreibt die Ausbreitung dieser Emissionen in der Umwelt, also den Weg, den sie von der Quelle bis zum Empfänger zurücklegen. Immissionen sind das Resultat dieser Ausbreitung und die letztendliche Belastung am Ort des Empfängers.
Immissionen können verschiedene Formen annehmen. Die bekanntesten sind Luftschadstoffimmissionen, die Gase wie Stickoxide, Schwefeldioxid, Feinstaub oder flüchtige organische Verbindungen umfassen. Weiterhin sind Lärmimmissionen, verursacht durch Verkehr, Industrie oder Freizeitaktivitäten, eine bedeutende Belastungsquelle. Auch Erschütterungen oder Vibrationen, etwa durch Bauarbeiten oder Schienenverkehr, fallen unter den Begriff der Immission. Weniger offensichtlich, aber ebenfalls relevant, sind Lichtimmissionen, die beispielsweise durch Straßenbeleuchtung oder beleuchtete Werbetafeln entstehen und sich störend auf Mensch und Tier auswirken können, sowie Geruchsimmissionen aus Industrie oder Landwirtschaft.
In Deutschland ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dieses Gesetz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Es definiert Immissionen als auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. Das BImSchG ist das zentrale Umweltgesetz zur Kontrolle und Begrenzung von Emissionen und Immissionen von Anlagen und Produkten.
Die Messung und Überwachung von Immissionen ist ein essenzieller Bestandteil des Umweltschutzes. Sie dient dazu, die tatsächliche Belastung in einem bestimmten Gebiet zu erfassen und zu beurteilen, ob gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden. Dies geschieht durch stationäre Messnetze, mobile Messfahrzeuge oder auch durch passive Sammler. Die gewonnenen Daten fließen in Umweltberichte ein und bilden die Grundlage für politische Entscheidungen und Maßnahmen zur Immissionsminderung. Für Luftschadstoffe gibt es beispielsweise bundesweite und länderspezifische Messnetze, die kontinuierlich Daten über die Konzentration von Ozon, Stickoxiden oder Feinstaub sammeln und öffentlich zugänglich machen.
Die Auswirkungen von Immissionen können vielfältig sein und reichen von kurzfristigen Belästigungen bis zu langfristigen Gesundheitsschäden oder Umweltschäden. Lärm kann Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen, während Luftschadstoffe Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Probleme begünstigen. Auf die Umwelt wirken sie sich beispielsweise durch Versauerung von Böden und Gewässern, Schädigung von Wäldern oder Beeinträchtigung der Artenvielfalt aus. Um diesen Schäden vorzubeugen, werden sogenannte Immissionsgrenzwerte festgelegt. Diese Grenzwerte geben an, welche Konzentrationen oder Intensitäten von Schadstoffen oder Energieformen an einem bestimmten Ort maximal zulässig sind, um schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden. Sie basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über Dosis-Wirkungs-Beziehungen und sind oft in Verordnungen oder technischen Anleitungen konkretisiert.
Die Reduzierung von Immissionen erfolgt in erster Linie durch die Minderung der Emissionen an der Quelle. Dies kann durch den Einsatz emissionsarmer Technologien, die Optimierung von Produktionsprozessen, den Einsatz sauberer Energieträger oder durch bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder -fenster geschehen. Auch die Verkehrsplanung spielt eine Rolle, indem sie zum Beispiel den Durchgangsverkehr aus Wohngebieten fernhält. Wo eine Emissionsminderung nicht ausreicht oder technisch nicht umsetzbar ist, können auch Maßnahmen ergriffen werden, die die Transmission beeinflussen, wie etwa die Schaffung von Grünflächen als Pufferzonen oder die Nutzung von Topografie zur Schallausbreitungsreduktion. Ziel ist stets, die Immissionen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte oder der als unschädlich geltenden Schwellenwerte zu halten.